Legal Personhood for Nonhuman and Future Entities Ordering the Discourse
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Abstract
Die Definition und Allokation von juridischen Rechten und damit auch die Zuerkennung von Rechtspersönlichkeit ist eine Möglichkeit, nichtmenschliche Wesen (wie Tiere, Pflanzen und Ökosysteme) und die Interessen künftiger Generationen zu schützen. Dieser Beitrag soll einige Grundlagen für rechtliche und rechtspolitische Debatten über solche Schutzmaßnahmen klären. Ich beginne mit einigen Anmerkungen dazu, was Rechtspersönlichkeit ist (einschließlich eines kurzen Vergleichs mit ähnlichen moralischen Konzepten), und zu zwei unterschiedlichen Zielen, die mit Überlegungen zu Rechtspersönlichkeit verfolgt werden können. Der Großteil des Artikels widmet sich drei Fragen zur Rechtspersönlichkeit nichtmenschlicher und noch nicht existierender Wesen: der analytischen Frage, der rechtlichen Frage und der rechtspolitischen Frage. Die erste Frage wird recht eindeutig beantwortet werden können. Da die zweite Frage für jedes Rechtssystem gestellt werden kann, wird meine Antwort etwas grob und eher tentativ ausfallen. Die dritte Frage bleibt überhaupt unbeantwortet. Stattdessen werde ich drei Arten von Überlegungen unterscheiden, die für die Analyse von Politiken der Rechtspersönlichkeit relevant sind. Am Ende werde ich kurz auf die Rolle eingehen, die das Recht bei der Bestimmung des moralischen Status spielen oder nicht spielen kann, bevor ich mit einigen allgemeinen Prinzipien abschließe, die in der Diskussion über die Rechtspersönlichkeit von anderen Wesen als lebenden Menschen beachtet werden sollten.
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