"Zusatzprotokolle" versus "Änderungsprotokolle" zur EMRK Zur Klarstellung zweier immer wieder verwechselter Begriffe
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Abstract
Des Öfteren werden die beiden Typen von Protokollen, die der EMRK angefügt bzw. dieser hinzugefügt werden, miteinander verwechselt, obwohl „Zusatzprotokolle“ strikt von „Änderungsprotokollen“ zu trennen sind. Durch „Zusatzprotokolle“ werden der EMRK – zusätzlich zu den in der EMRK bereits verankerten Schutznormen – weitere Menschenrechte hinzugefügt, die aber nicht in die EMRK selbst eingefügt, sondern in eigenen zusätzlichen Protokollen verankert werden, deren Ratifikation den EMRK-Vertragsstaaten freisteht. Im Gegensatz dazu ändern verfahrensrechtliche Protokolle das bestehende Prozedere der EMRK ab, sodass sie als „Änderungsprotokolle“ von allen 47 EMRK-Mitgliedstaaten ratifiziert werden müssen. Diese Unterschiede werden anhand der Protokolle Nr. 15 und Nr. 16 zur EMRK exemplifiziert.
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