Governance, Behavioral Science und das Bild des Menschen im Verfassungsrecht
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Abstract
Konzeptive Überlegungen zur Inkorporierung von Behavioral-Science-Erkenntnissen in die Rechtswissenschaften am Beispiel einer Dogmatik staatlichen Informationshandelns
Der Beitrag behandelt die Anschlussfähigkeit der Verfassungsrechtsdogmatik an Erkenntnisse der Governance-Forschung und Behavioral-Science. Es wird überlegt, welche grundlegenden Fragen sich für eine Integration „weicher“ Steuerungsformen wie „framing“ und „nudging“ in eine Verfassungsrechtsdogmatik stellen. Dabei dient das Bild des Menschen, wie es in der deutschen und in der österreichischen Verfassung vorausgesetzt wird, als Projektionsfläche. Daran ansetzend werden grundsätzliche Überlegungen an staatliches Kommunikationsverhalten angestellt. Richtigkeit, Sachlichkeit und angemessene Zurückhaltung sind zentrale Postulate.
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