Challenges of a Digital Single Market from an Austrian perspective – towards Smart Regulations
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Abstract
Dieser Beitrag erläutert verschiedene rechtliche Herausforderungen der Digitalisierung des Binnenmarkts. Im Mittelpunkt steht die Frage, wo der bestehende Rechtsrahmen zur Bewältigung dieser Herausforderungen ausreicht und wo neue Rechtsvorschriften erforderlich sind. Der dringendste Regelungsbedarf wird im Bereich der autonomen Entscheidungsfindung durch künstliche Intelligenz ausgemacht. Auch wenn die EU (und zunehmend auch der österreichische Staat) diesen Regelungsbedarf zunehmend erkennt, bleiben rechtliche Regelungen bisher die Ausnahmen. Zwar hat der Unionsgesetzgeber in der DSGVO bereits spezifische Regelungen betreffend den Einsatz von Algorithmen erlassen, ansonsten finden sich jedoch bislang kaum Regelungsansätze.
Im Gegensatz dazu scheinen das Wettbewerbsrecht und das Produkthaftungsrecht bereits heute geeignet, den Herausforderungen der Digitalisierung zu begegnen. Das betrifft insbesondere das Produkthaftungsrecht, das durchaus geeignet erscheint, die spezifischen Herausforderung der Konvergenz von Hardware und Software in "smarten Produkten" zu bewältigen. Dennoch wäre es auf Grund von UNklarheiten über ihre Anwendbarkeit auf unkörperliche Sachen ratsam, die bestehenden Produkthaftungsregelungen zu präzisieren - was auch die Meining der Europäischen Kommission ist.
Zwei weitere Rechtsbereiche sind auf Grund der sich wandelnden Bedürfnisse einer digitalisierten Gesellschaft erst kürzlich Gegenstand europäischer Gesetzgebungsmaßnahmen geworden: Zum einen der Postsektor, zum anderen das E-Government. In beiden Bereichen wurden erst kürzlich (teilweise) unmittelbar anwendbare Verordnungen der EU erlassen - ein merkbarer Gegensatz zum Bereich der selbstlernenden künstlichen Intelligenz. Während die Umsetzung der neuen Verordnung über grenzüberschreitende Paketdienstleistungen jedoch keine größeren Probleme aufwerfen dürfte, wird die Verwirklichung des "Digital Single Gateway" im E-Government beachtliche Herausforderungen rechtlicher und organisatorischer Natur für nationale Verwaltungen mit sich bringen (insbesondere, wenn man den eher mäßigen Erfolg der Vorgängerregelungen zum Einheitlichen Ansprechpartner in der Dienstleistungsrichtlinie bedenkt).
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