Corona-Sünder – „Geht’s noch?!“ oder schon strafbar? (Neu-)Betrachtung der §§ 178, 179 StGB (Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten)
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Abstract
Die seit Anfang 2020 das alltägliche Leben dominierende Corona-Pandemie rückt die §§ 178, 179 StGB in den Fokus der strafrechtlichen Diskussion. Sie stellen eine Gefährdung anderer Menschen durch übertragbare Krankheiten unter Strafe. Nicht zuletzt, weil diese Delikte bislang keine besondere praktische Relevanz hatten, sind mehrere dogmatische Fragestellungen ungeklärt, auf welche die vorliegende Abhandlung eine Antwort gibt. Hierzu gehört insbesondere, welches Ausmaß die Gefährlichkeit, dass ein Verhalten zu einer Krankheitsverbreitung führt, für eine Strafbarkeit erreichen muss, wie mit einer ex post festgestellten fehlenden Gefährdungseignung umzugehen ist und ob und unter welchen Voraussetzungen eine Strafbarkeit durch Unterlassen gegeben sein kann. Die vorgeschlagenen Lösungsansätze werden auf ihre Praxistauglichkeit anhand typischer „Corona-Fälle“ überprüft.
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