Positive Maßnahmen in den USA, in der EU und in Österreich - ein Vergleich
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Abstract
Gleichheit stellt einen der Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft dar. Gleichheit vor dem Gesetz bedeutet aber nicht automatisch, dass Personen die gleichen Möglichkeiten und Chancen haben. "Affirmative Action" bzw positive DIskriminierungen können Maßnahmen zur Förderung einer breiteren sozialen und gesellschaftlichen Teilhabe sowie zur Bekämpfung bestehender struktureller Ungleichheiten und Diskriminierung darstellen. In den Vereinigten Staaten wurde - und wird noch immer - der Einsatz von "affirmative actions", insbesondere auch hinsichtlich der Frage des Zugangs zur Hochschulbildung, kontrovers diskutiert. Aber auch in der Europäischen Union und in Österreich stellten die verfassungs- und unionsrechtlichen Grenzen positiver Maßnahmen ein kontrovers diskutiertes Thema dar. Daher zieht der vorliegende Beitrag einen Vergleich zwischen positiven Maßnahmen in den Vereinigten Staaten, der EU und Österreich, konkret vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlicher Vorgaben und der bestehenden höchstgerichtlichen Judikatur.
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