Vorherrschaft, Einheitlichkeit des EU-Rechts und Gleichheitsgrundsatz

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Marcus Klamert

Abstract

Obwohl es einer der zentralen Grundsätze des Rechts der Europäischen Union ist, gibt es immer noch keinen Konsens über die Gründe für den Vorrang des Rechts der Europäischen Union vor dem Recht der Mitgliedstaaten. Wenig diskutiert wird auch die immer wieder in der Rechtsprechung geltend gemachte Forderung nach einer einheitlichen Anwendung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten. Dieses Papier legt nahe, dass sowohl Vorherrschaft als auch Einheitlichkeit als Verhinderung der Diskriminierung von Einzelpersonen verstanden werden können, die durch die unterschiedliche Anwendung des Unionsrechts in den Mitgliedstaaten verursacht würde. Insofern ergänzt die nunmehr in Art. 4 Abs. 2 EUV zur Gleichstellung der Mitgliedstaaten vorgesehene mitgliedstaatszentrierte Nichtdiskriminierung (lediglich) die in Art. 18 AEUV und Art. 21 GRCh verankerte individualzentrierte Nichtdiskriminierung. Darüber hinaus erörtert dieses Papier, wie sich diese beiden Standards auf die sogenannte Einheit des Binnenmarkts beziehen.

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