Governance als Perspektivenerweiterung in der Rechtswissenschaft
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Abstract
Rechtsnormen belassen bei ihrer Auslegung und Anwendung meist Raum für Wahlen zwischen Optionen. Die Governanceperspektive gilt dem Modus von Problemlösungen, insbesondere der Art der Koordination unterschiedlicher Interessen und Akteure. Wichtig sind insbesondere die für das Entscheiden maßgeblichen Kontexte. Eine auf die Lösung von Problemen im Rahmen des Rechts ausgerichtete Rechtswissenschaft muss sich verstärkt dem Prozess der Herstellung von Entscheidungen und den dabei zunehmend bedeutender werdenden außerjuridischen Faktoren widmen.
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Schwerpunkt Recht, Governance und Verhaltensökonomik - Grundlagen
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