The Recent Shift from the Passive to the Active Consumer
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Abstract
Die Diskussion um das Internationale Verbraucherschutzrecht flammt seit der Schaffung des Verbrauchergerichtsstandes im Internationalen Zivilverfahrensrecht und den Verbraucherschutzregeln der Rom I-VO immer wieder auf. Nachdem der EuGH in der Vergangenheit zunächst den Verbraucherschutz hintanhielt, indem er auf eine äußert enge Auslegung pochte und den Anwendungsbereich damit schmal hielt, in der Folge einen Mittelweg zwischen den Interessen der Unternehmer und Verbraucher suchte, scheint das Pendel nunmehr in die andere Richtung auszuschlagen. Ausweislich des jüngsten EuGH-Urteils in C-218/12 Emrek/Sabranovic ist nämlich derjenige Unternehmer, der einen Vertrag mit einem ausländischen Verbraucher abschließt, selbst dann am Wohnsitz des Verbrauchers gerichtspflichtig, wenn der Vertrag nicht auf seine dortige Marketingtätigkeit zurückzuführen ist.
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