Diversity: Beyond Recognition in Bosnia and Refusal in France
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Abstract
Soweit sie als Bereicherung angesehen wird, stellt Vielfalt eine notwendige Bedingung für das Schaffen einer pluralistischen demokratischen Gesellschaft dar. Wenn sie jedoch nur partiell anerkannt wird und einige Gruppen von der Teilnahme an den öffentlichen Angelegenheiten ausgeschlossen sind, erscheint Vielfalt eher als Bedrohung. Die recht gegensätzlichen Beispiele von Bosnien-Herzegowina einerseits, Frankreich andererseits sollen hier als Beispiel dienen. In Bosnien-Herzegowina ist die verfassungsrechtliche Anerkennung der konstituierenden Völker auf die drei ethnischen Gruppen von Serben, Kroaten und Bosniaken beschränkt. Die sogenannten „Anderen“ sind insbesondere im Haus der Völker und in der Präsidentschaft nicht vertreten. In Frankreich stehen die traditionelle Irrelevanz von Vielfältigkeit und das Konzept der universalistischen Staatsbürgerlichkeit für die Ablehnung, Minderheitenrechte, regionale oder Minderheitssprachen anzuerkennen. Die so beschränkte Vielfalt macht es beiden Ländern schwer, Vielfalt als Bereicherung zu konzipieren und die Gesellschaft wirklich pluralistisch zu gestalten. Dies wird illustriert durch das von Bosnien-Herzegowina noch immer nicht ausgeführte Urteil des EGMR im Fall Sejdic und Finci sowie die in Frankreich kontinuierlichen Kontroversen über religiöse Zeichen und die schwierige Durchsetzung einer effektiven Gleichheit von Mann und Frau.
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