Ausgleich von Personenschäden – Rechtsvergleichende Anregungen für das Zusammenspiel von Schadenersatz- und Versicherungsrecht
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Abstract
Im Bereich der Personenschäden weisen die europäischen Rechtsordnungen recht unterschiedliche Ausgleichssysteme auf: Überwiegend verändern die Sozialleistungen nicht die schadenersatzrechtliche Zurechnung, da den Sozialversicherungsträgern gegen den Haftenden Rückgriffsansprüche zustehen. Insbesondere in Skandinavien wird jedoch das Schadenersatzrecht durch das Sozialversicherungsrecht verdrängt, so dass es zu einer weitgehenden Befreiung der verantwortlichen Schädiger kommt. Diese Unterschiede scheinen einer Harmonisierung der Ausgleichssysteme in Europa entgegenzustehen, doch scheint eine Überbrückung der Differenzen möglich.
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