Kosovo – UNMIK accountability: Human Rights Advisory Panel Finds Discrimination in Privatization Cases

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Wolfgang Benedek

Abstract

Das menschenrechtliche Beratungspanel, welches 2006 ins Leben gerufen wurde, um die Verantwortlichkeit von UNMIK im Kosovo zu stärken, hat sich bisher hauptsächlich mit Fällen zum Eigentumsrecht und hinsichtlich verschwundener Personen beschäftigt. In zwei aktuellen Fällen, die Mitglieder der ägyptischen bzw. serbischen Minderheit betrafen (Fillim Guga und Nevenka Ristić), setzte es sich nun mit der Privatisierung ehemaliger volkseigener Betriebe auseinander und stellte fest, dass es durch die Sonderkammer des Obersten Gerichtshofs, welche durch UNMIK für eben solche Fälle eingerichtet wurde, zu Diskriminierungen auf ethnischer Basis kam, die in der Verantwortlichkeit von UNMIK lagen. Dabei wandte das Beratungspanel Artikel 14 EMRK (Verbot der Diskriminierung) in Verbindung mit Artikel 6 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) an, wobei es die relevante Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte miteinbezog. Das Beratungspanel hob darüber hinaus hervor, dass die Sonderkammer des kosovarischen Obersten Gerichtshofs in den vorliegenden Fällen keine indirekte Diskriminierung prima facie sah und das Prinzip der Beweislastumkehr, wie es vom kosovarischen Anti-Diskriminierungs-Gesetz vorgesehen wäre, nicht zur Anwendung brachte. Im Namen von UNMIK verteidigte der Sonderbeauftragte des Generalsekretärs die Feststellungen der Sonderkammer. Die Schlussfolgerungen und Empfehlungen in der abschließenden Stellungnahme des Beratungspanels sehen UNMIK jedoch als für die festgestellten Menschenrechtsverletzungen verantwortlich an und verlangen umgehende und effektive Maßnahmen inklusive einer Entschuldigung und einer entsprechenden Wiedergutmachung für die immateriellen Schäden. Des Weiteren werden EULEX und andere zuständige Behörden im Kosovo aufgefordert, die Fälle vor der Sonderkammer wieder zu eröffnen. Die Arbeit des Beratungspanels wirft darüber hinaus grundsätzliche Fragen der Verantwortlichkeit internationaler Missionen wie UNMIK auf, wozu es einen wichtigen Beitrag liefert.

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Entscheidungsbesprechungen
Autor/innen-Biografie

Wolfgang Benedek, Institut für Völkerrecht und Internationale Beziehungen

Vorstand des Instituts und Leiter des Europäischen Trainings- und Forschungszentrums für Menschenrechte und Demokratie an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz