Eigentumsvorbehalt und Publizität - Zwischen wirtschaftlichem Bedürfnis und dogmatischer Wertungskohärenz
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Abstract
Im Gegensatz zu anderen dinglichen Sicherungsrechten verlangt der Eigentumsvorbehalt nach hA zum österreichischen Recht keinerlei Publizität. Der vorliegende Beitrag unterzieht die zur Rechtfertigung dieses Ergebnisses vorgetragenen dogmatischen Erklärungsversuche einer kritischen Würdigung und kommt zum Schluss, dass diese weder im Einzelnen noch in Summe wirklich überzeugen. Dem wirtschaftlichen Bedürfnis nach einer praktikablen Kaufpreissicherung wird gegenwärtig größeres Gewicht beigemessen als dem Streben nach dogmatischer Widerspruchsfreiheit. Solange man an Publizitätsmitteln ausschließlich den Besitz oder allenfalls die Anbringung von Zeichen vor Augen hat, ist diesbezüglich auch keine Änderung zu erwarten. Bei Einführung eines allgemeinen Mobiliarsicherheitenregisters könnte sich dies allerdings ändern. Ein zweiter, sich allerdings teilweise stärker auf Grundzüge beschränkender Schwerpunkt des Beitrags wendet sich daher Regelungsmodellen zu, die den gegenwärtigen Konflikt zwischen dogmatischem Wertungsgleichklang und Praktikabilitätsbedürfnissen auf Grundlage von Registerlösungen einem besseren Ausgleich zuzuführen versuchen.
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