Replik auf Wolfgang Faber: Ergänzende Bemerkungen zum vereinbarten Eigentumsvorbehalt und dessen „Wirksamkeit“
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Abstract
Der Ansicht von W. Faber, wonach der Eigentumsvorbehalt mangels gewohnheitsrechtlicher Verfestigung eigentlich an mangelnder Publizität scheitern müsste, werden Grundsätze des Eigentumserwerbs entgegengestellt. Vor allem wird gezeigt, dass es bei vereinbartem Eigentumsvorbehalt keine Einigung über den Eigentumsübergang vor vollständiger Zahlung gibt, eine solche Einigung aber für den (sofortigen) Erwerb durch den Käufer notwendig wäre. Ferner wird für die Frage sensibilisiert, welche Ansprüche des Verkäufers durch den Vorbehalt gesichert werden sollen.
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