Ermessen im starkstromwegerechtlichen Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren. Zugleich ein Beitrag über die Grundzüge des österreichischen Starkstromwegerechts
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Abstract
Der vorliegende Beitrag analysiert die Reichweite behördlicher Entscheidungsspielräume im Rahmen des Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren von Leitungsanlagen für Starkstrom und bindet ein praxisrelevantes Problemfeld an die klassische Ermessenslehre an. Da eine vorausschauende staatliche Starkstromwegeplanung weitgehend fehlt, wird entgegen der Rechtsprechung des VwGH für ein funktionell-rechtlich begründetes Ermessen der Behörde bei der tatbestandsbezogenen Beurteilung des „öffentlichen Versorgungsinteresses“ im starkstromwegerechtlichen Bau- und Betriebsbewilligungsverfahren plädiert.
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