Allgemeine Handlungsfreiheit im System der österreichischen Bundesverfassung. Anmerkungen vor dem Hintergrund von VfGH 9. 12. 2015, E 50/2015 ua
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Abstract
In der österreichischen Rechtsordnung fehlt es, im Gegensatz etwa zur deutschen, an einer expliziten Garantie allgemeiner Handlungsfreiheit. Der vorliegende Beitrag führt aus, dass ungeachtet dessen eine umfassende Entfaltungsfreiheit des Individuums verfassungsrechtlich gewährleistet ist.
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