§ 871 ABGB, res integra und Redintegration
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Abstract
Der Gesetzgeber der III. TN hat die römischrechtliche res integra-Lehre ins Irrtumsrecht des ABGB übernommen. Seither wird im Schrifttum unter dem Schlagwort ‚Redintegration‘ das Problem erörtert, ob bzw in welchen Konstellationen die Möglichkeit besteht, ein Rechtsgeschäft durch Ersatz des negativen Vertragsinteresses in den Zustand re integra zurückzuversetzen. Die Untersuchung beleuchtet diese Frage dogmengeschichtlich, und will zugleich einen Beitrag zur Klärung jener Fragen leisten, die der OGH in diesem Zusammenhang explizit offengelassen hat.
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